Kleinkaliberschützen Berlin e.V. – Ihr Schützenverein für das Sportschießen in Berlin

Waffensachkunde

Waffensachkunde im Schießsport

Das deutsche Waffenrecht schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition den Nachweis der Waffensachkunde voraus. Der Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung (§ 7, WaffG) erbracht werden.

 

„Sachkunde. Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer seine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.“

– WaffG, § 7, Sachkunde

Die Waffensachkunde ist eine im § 7 Abs. 1 Waffengesetz geforderte Voraussetzung im Waffenrecht und Schießsport, um bestimmte Waffen (in der Regel so genannte Feuerwaffen) und Munition erwerben zu dürfen, für die vor dem Erwerb auch noch ein „Bedürfnis“ nachgewiesen werden muss. Die Sachkunde wird erworben durch einen Lehrgang, der mit einer Prüfung vor einer autorisierten Prüfungskommission endet.

Im Schießsport gilt ein Bedürfnis als nachgewiesen, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er regelmäßig den Sport mit der erlaubnispflichtigen Waffe, die er selbst erwerben möchte, ausübt. Der Sport kann bereits mit Vereinswaffen bei einem Schützenverein ausgeübt werden. „Regelmäßig“ heißt, dass der Schütze die Waffe im Verein mindestens einmal im Monat oder achtzehnmal im Jahr schießt (das gilt für jede einzelne Waffe, für die er ein Erwerbsbedürfnis vorbringt). Die regelmäßige Ausübung des Sportes muss von einer autorisierten Person des Vereins bescheinigt werden.

Inhalt der Sachkunde

Der Sachkundelehrgang gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Autorisiert für die Durchführung des Lehrganges und die Abnahme der Prüfung sind unter anderem die anerkannten Bezirksschießsportverbände, die nach Richtlinien arbeiten, die die jeweiligen Landesdachverbände vorgeben und die von den jeweiligen Innenministerien genehmigt wurden. Für Sportschützen gilt dabei § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe „c“ AWaffV (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung). Hiernach gilt die Sachkunde insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse der Sachkunde, als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung, eines eingetragenen Schießsportverbandes nachgewiesen hat.“

Theoretischer Teil

Der Teilnehmer an einem Sachkundelehrgang soll über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands Kenntnisse erlangen. Der theoretische Teil wird mit einer Prüfung abgeschlossen, in der unterschiedliche Fragen aus einem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes mit einem bestimmten Prozentsatz richtig beantwortet werden müssen.

Praktischer Teil

Der Lehrgangsteilnehmer soll die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen erlangen. Diese Fähigkeit wird üblicherweise auf dem Schießstand eines Schützenvereins vermittelt.

 

->> Sachkunde-Termine im KKS Berlin e.V.