Der Waffenschrank für Sportschützen – jetzt ist es soweit, Sie wollen Ihre Waffenbesitzkarte beantragen und müssen die vorschriftsmäßige Verwahrung der Waffen und Munition in einem Waffenschrank nachweisen.
Sicher haben Sie es bereits gehört und kennen schon einige der folgenden Vorgaben bezüglich der Aufbewahrung von Schusswaffen (Feuerwaffen) im privaten Bereich
A-Schrank* Norm: VDMA 24992 |
bis 10 Langwaffen |
Keine Munition |
A-Schrank mit Innentresor aus Stahlblech* |
bis 10 Langwaffen |
Munition im Innentresor |
A-Schrank mit Innentresor Klassifikation B* |
bis 10 Langwaffen |
Im Innentresor: |
B-Schrank* Norm: VDMA 24992 |
mehr als 10 Langwaffen |
Keine Munition |
B-Schrank mit Innentresor aus Stahlblech* |
mehr als 10 Langwaffen |
Munition im Innentresor |
Schrank mit Widerstandsgrad 0 Norm: DIN/EN 1143-1 |
mehr als 10 Langwaffen |
Munition |
Schrank mit Widerstandsgrad 1 Norm: DIN/EN 1143-1 |
mehr als 10 Langwaffen mehr als 10 Kurzwaffen |
Munition |
Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss oder |
nur Munition |
Zulässig ist eine sog. Über-Kreuz-Aufbewahrung von Munition und Waffen. Zum Beispiel kann die Munition für Kurzwaffen in einem A-Schrank mit Langwaffen aufbewahrt werden oder die Munition für Langwaffen mit Kurzwaffen in einem B-Schrank.
* Mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (06.07.2017) muss beim Beantragen einer WBK, ein Waffenschrank mit der Sicherheitsstufe 0 oder Sicherheitsstufe 1 nachgewiesen werden. Für Inhaber einer waffenrechtlichen Lizenz, die vor dem Inkrafttreten ausgestellt wurde besteht Bestandsschutz.