Luftdruck-Schießen bei den Kleinkaliberschützen Berlin e.V.
In Deutschland sind Druckluftwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahren frei verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Für das Führen von Druckluftwaffen in der Öffentlichkeit ist ein Waffenschein Voraussetzung. Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z. B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten gilt als erlaubnisfreies Führen und ist statthaft, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei sofern die Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können (WaffG, § 12 (Ausnahme von Erlaubnispflichten), Abs. 4, Nr. 1 lit. a). Dies gilt nur für „freie“ Luftdruckwaffen. Das Mindestalter für das Schießen mit Druckluftwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch 10 Jahre.